Sie haben eine schriftliche Terminankündigung von einem Interviewer oder einer Interviewerin erhalten. Dann gehört ihr Haushalt zu denen in Deutschland, die ab dem 15. Mai 2022 zur Befragung ausgewählt worden. Alle in dem Haushalt lebendenden Personen sind auskunftspflichtig. Es besteht die Möglichkeit, dass ein volljähriges Haushaltsmitglied stellvertretend für alle anderen antworten kann. Parallel zu dieser Haushaltsbefragung findet für alle Eigentümerinnen und Eigentümer von Wohneigentum die Gebäude- und Wohnungszählung statt. Dafür werden Sie vom zuständigen Statistischen Landesamt postalisch kontaktiert.
Alle wichtigen Informationen zum Zensus finden Sie hier.