Seit dem 1. Juli 2024 gilt für das Land Brandenburg eine neue Hundehalterverordnung und damit eine neue Anmeldepflicht für alle Hundehalter.
Mit der neuen Verordnung wurde die Einstufung von Hunden als unwiderlegbar gefährliche und widerlegbar gefährliche Hunde aufgrund der Rasse abgeschafft. Auch Gewicht und Größe werden zur Einstufung nicht mehr herangezogen. Stattdessen sollen vor allem das Verhalten und die Ausbildung des Hundes entscheidend für die Beurteilung der Gefährlichkeit sein.
Neu ist auch die für alle Hunde ab einem Alter von acht Wochen geltende Kennzeichnungspflicht durch einen Mikrochip-Transponder gemäß ISO-Standard. Zudem müssen Hunde am Halsband oder am Geschirr den Vor- und Zunamen sowie die gegenwärtige Anschrift der Halterin oder des Halters tragen. Dies erfolgt auf Kosten des Halters.
Was das für Werderaner Hundehalter bedeutet: Grundsätzlich besteht damit eine Anzeigepflicht für alle Hunde: Das bedeutet auch für Werderaner Hundehalter, dass die Haltung bei der Ordnungsbehörde zusätzlich zur steuerlichen Anmeldung anzuzeigen ist.
Wer vorsätzlich oder fahrlässig die Hundehaltung nicht unverzüglich anzeigt oder keine Kennzeichnung des Hundes vorgenommen hat, handelt ordnungswidrig.
Das Formular für die Anmeldung bei der Ordnungsbehörde ist im Dienstleistungs-A-Z der städtischen Homepage werder-havel.de unter „Hundehaltung" zu finden -> www.werder-havel.de/service/dienstleistungen/320-hundehaltung.html.
Leinenpflicht bleibt bestehen: Zu den Regelungen der Hundehalterverordnung, an denen weiterhin festgehalten wird, zählen unter anderem die Leinen- und Maulkorbpflicht sowie das Mitnahmeverbot auf Kinderspielplätze, Liegewiesen und Badeanstalten.
Für nach der neuen Verordnung als gefährlich eingestufte Hunde gilt weiterhin eine Erlaubnispflicht. Halter müssen unter anderem ihre Sachkunde und Zuverlässigkeit nachweisen.
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