Wegen der hohen Waldbrandwarnstufe sind die von der Stadtverwaltung Werder (Havel) ausgesprochenen Genehmigungen für private Osterfeuer ausnahmslos erloschen. Darauf weist Werders 1. Beigeordnete Christian Große hin. Mehrere Privatleute hatten Brauchtumsfeuer beantragt, die höher als 1 Meter sein sollten. Für solche Feuer benötigt man eine Genehmigung der Ordnungsbehörde, die aber ab Waldbrandwarnstufe 4 ihre Gültigkeit verliert. Christian Große empfiehlt dringend, wegen der hohen Waldbrandgefahr derzeit gänzlich auf das Abbrennen von Lagerfeuern auf Privatgrundstücken zu verzichten.