Anmeldung zur Grundschule für das Schuljahr 2019/2020

Die Schulanmeldung für das Schuljahr 2019/20 findet in der Zeit vom 7. bis 11. Januar für Schülerinnen und Schüler mit Wohnsitz in der Stadt Werder (Havel) und deren Ortsteilen Petzow, Bliesendorf, Plötzin, Glindow, Kemnitz, Phöben, Töplitz und Derwitz statt. 
Für alle Kinder, die in der Zeit vom 01.10.2012 bis 30.09.2013 geboren sind, beginnt am 5. August 2018 die Schulpflicht für das Schuljahr 2019/20. Bei der Schulanmeldung sind die Geburtsurkunde des Kindes sowie die Teilnahmebescheinigung an der Sprachstandsfeststellung vorzulegen. Das schulpflichtige Kind ist bei der Schulanmeldung in der Schule vorzustellen.
Alle schulpflichtigen Kinder haben an einer schulärztlichen Untersuchung des Gesundheitsamtes des Landkreises PM teilzunehmen. Erstmals wurde diese Schuluntersuchung für Einschüler des Schuljahres 2019/20 bereits ab Oktober 2018 durch das Gesundheitsamt begonnen und bis März 2019 weitergeführt.

Die Schulanmeldung findet in der Woche vom 07. bis 11. Januar 2019 wie folgt statt:

Carl-von-Ossietzky Oberschule mit angegliederter Primarstufe
Schulanmeldung für den Schulbezirk I (Haus 3 /Neubau 1. Etage Zimmer 85), Unter den Linden 11
vom 07.01. bis 11.01.2019 Mo. 08.00 – 14.30 Uhr

Di. 08.00 – 18.00 Uhr
Mi 08.00 – 14.30 Uhr
Do. 08.00 – 14.30 Uhr
Fr. 08.00 – 13.00 Uhr

Schulbezirk I „Carl-von-Ossietzky Oberschule mit angegliederter Primarstufe“
Ortsteil Petzow, Potsdamer Straße, Inselstadt, Unter den Linden, Bernhard-Kellermann-Straße, Scheunhornweg, Adolf-Kärger-Straße, Am Wachtelberg, Am Weinberg, Wohngebiet Wachtelwinkel, Berliner Straße, Grüner Weg, Am Plötzhorn und Wohngebiet Werderpark/Am Strengfeld. Kugelweg, Moosfennstraße, Brandenburger Straße, Adolf-Damaschke-Straße, Ludwig-Kassin-Straße sowie weitere Straßen

Karl-Hagemeister Grundschule (VHG)
Schulanmeldung für den Schulbezirk II in der Karl-Hagemeister Grundschule, Sekretariat, Gluckstraße 8
vom 07.01. bis 11.01.2019 Mo.+ Mi. 12.30 – 16.00 Uhr
Di. + Do. 12.30 – 18.00 Uhr
Fr. 12.30 – 15.00 Uhr

Schulbezirk II „Karl-Hagemeister Grundschule“ (VHG)
Wohngebiet Havel-Auen bis zum Bahnhof, Eisenbahnstraße, Kemnitzer Straße, Kemnitzer Chaussee, Am Plessower See, Hoher Weg, Wohngebiet Am Schwalbenberg, Wohngebiet, Jugendhöhe, Eichenweg, Marienstraße, Herthastraße, Schönemannstraße, Brünhildestraße, Margaretenstraße, Wohngebiet , Am Finkenberg, Kesselgrundstraße sowie weitere Straßen, Ortsteil Kemnitz mit dem Gemeindeteil Kolonie Zern und Ortsteil Phöben

III. Grundschule Glindow
Schulanmeldung für den Schulbezirk III in der Grundschule Glindow, Sekretariat, Glindower Dorfstraße 1

vom 07.01. bis 11.01.2019 Mo. 7.30 – 12.00 Uhr
Di. 14.00 – 18.00 Uhr
Mi.–Fr. 09.00 – 13.00 Uhr

Schulbezirk III für die Grundschule Glindow:
Ortsteil Glindow mit dem Gemeindeteil Elisabethhöhe, Ortsteil, Plötzin mit den Gemeindeteilen Plessow und Neu-Plötzin, Ortsteil Bliesendorf, Ortsteil Derwitz, Stadt Werder (Havel) – Puschkinstraße, An der Chaussee, Berliner Chaussee.

Inselschule Töplitz (VHG)
Schulanmeldung für den Schulbezirk IV in der Inselschule Töplitz, Sekretariat, Hasselberg 11

vom 07.01. bis 11.01.2019 Mo.–Fr. 07.30 – 12.30 Uhr
Di. 16.00 – 18.00 Uhr
Mi. 14.00 – 16.00 Uhr

Schulbezirk IV für die Inselschule Töplitz (VHG)
Ortsteil Töplitz mit dem Gemeindeteil Leest. Laut öffentlich rechtlicher Vereinbarung zur Übertragung der Aufgaben des Schulträgers der Grundschule zwischen der Gemeinde Golm und der Gemeinde Töplitz (Amt Werder) vom 28.09.2000 sowie Änderung vom Juli 2002 gemäß vorliegender Beschlüsse der Gemeinden Töplitz und Golm steht den Eltern aus Golm und Grube frei zu entscheiden, ob die Inselschule Töplitz, die Grundschulen Eiche (GS Ludwig Renn) oder die GS in Bornstedt (Karl-Förster-Schule) angewählt wird. Bei Überschreitung der festgelegten Kapazität werden Kinder aus Potsdam sowie den Ortsteilen Grube und Golm nicht aufgenommen.

Überschneidungsgebiete in der Stadt Werder (Havel)

Seit dem Schuljahr 2016/17 gelten die Schulbezirke I bis III der Stadt Werder (Havel) als Überschneidungsgebiete. Dies bedeutet, dass bei Engpässen in den einzelnen Grundschulen Schüler unter Berücksichtigung der Wohnortnähe an eine andere Grundschule verwiesen werden können.

Gemäß der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung vom 01.08.2016 zwischen der Stadt Werder (Havel) und der Gemeinde Groß Kreutz (Havel) können Erstklässler der Stadt Werder (Havel) auf Wunsch in der Erich-Kästner-Grundschule Groß Kreutz (Havel) beschult werden.